Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen, Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleitung gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.